Wir möchten mit der Band „Queen“ und ihrer Liebeserklärung an das Fahrradfahren auf den neuen „Bewegungspass“ im September aufmerksam machen. Der Kreissportbund Uelzen fördert seit etwa 5 Jahren die Bewegungsfreude von Schulkindern in Form eines sogenannten Bewegungspasses. Dabei sollen die Schulkinder möglichst ohne Auto zum Unterricht kommen, sondern zu Fuß, mit einem Roller oder Fahrrad, unseretwegen auch mit Inlinern. 🙂 (Das Reiten auf Einhörnern und Drachen zählt leider nicht als Eigenbewegung, zudem haben wir für Tiere leider keine Unterstellplätze – sorry!)
Bei einer Umfrage unserer Schülerzeitung STAR NEWS aus dem Jahr 2017 kamen damals nur 63% unserer damaligen Schulkinder regelmäßig zu Fuß und 32%, also etwa ein Drittel ließ sich stets mit dem Auto bringen („Taxikinder“, die weiter weg wohnen, zählen hier natürlich nicht!). Immerhin nutzten damals auch rund 25% mal das Fahrrad. Wir hoffen, dass diese Quoten mittlerweile zugunsten von eigener körperlicher Bewegung besser geworden sind.
Übrigens dürfen grundlegend alle Schulkinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, auch schon vor der Fahrradprüfung in der 4. Klasse. Bei Unfällen auf dem Schulweg sind Kinder dabei stets versichert. Bei Schäden am Rad sieht es dagegen anders aus: Hier gilt eine 2-km-Grenze. Wohnt ein radfahrendes Kind dichter als diese Entfernung von der Schule weg, müssen die Eltern selbst für Fahrradschäden aufkommen. Erst bei einem weiter entfernten Schulweg zahlt die GUV (Unfallversicherung). Die Frage nach direkten Schulwegen oder Umwegen spielt bei ihrer Bewertung jedoch auch eine Rolle.
Falls es in morgendlichen Notsituationen dann doch mal ausnahmsweise das Auto sein muss, verweisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Extraparkplätze / Haltezone in der Siburgstraße, die Eltern nutzen können, damit die Parkplatzsituation entschärft wird.